Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Kaufen, Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens, Unternehmensberatung, Coaching und Schulungen sowie Veranstaltungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.