Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Logistik und/oder der Lagerung von Gütern; der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, die Verpachtung, die Vermietung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken, mit Ausnahme von Geschäften nach § 34 c Abs. 1 GewO; die Entwicklung und/oder Errichtung von Gebäuden; die Qualitätskontrolle von Gütern.