| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene sowie die Förderung des Andenkens an Verfolgte. Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Beschaffung von Mitteln für die in Satz 1 genannten Förderzwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gem. § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die medizinische Behandlung, psychologische und therapeutische Betreuung sowie soziale Integration von Erwachsenen und Kindern, die aufgrund von Verfolgung, Folter, Flucht und Krieg traumatisiert sind, insbesondere durch den Aufbau und Betrieb von Beratungsstellen und Rehabilitationszentren; die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und die Aufklärung der Öffentlichkeit über Menschenrechtsverletzungen. |