Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene sowie die Förderung des Andenkens an Verfolgte. Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Beschaffung von Mitteln für die in Satz 1 genannten Förderzwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gem. § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die medizinische Behandlung, psychologische und therapeutische Betreuung sowie soziale Integration von Erwachsenen und Kindern, die aufgrund von Verfolgung, Folter, Flucht und Krieg traumatisiert sind, insbesondere durch den Aufbau und Betrieb von Beratungsstellen und Rehabilitationszentren; die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und die Aufklärung der Öffentlichkeit über Menschenrechtsverletzungen.