Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien, sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften.