| Gegenstand | Der Ankauf, die Verwaltung, die Hotellerie, die Vermietung und die Verwertung von Grundstücken und Wohnungen sowie die Beteiligung von lmmobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich sind. |