Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Beteiligung an Unternehmen, insbesondere Unternehmen, die im Bereich Handelsgeschäfte und Dienstleistungen aller Art tätig sind, die mit dem Betrieb von Einzelhandelsunternehmen - insbesondere dem Bereich von Warenhäusern - zusammenhängen, sowie Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte