| Gegenstand | die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Immobilienprojekten, ferner der Erwerb von Immobilien sowie die Verwaltung und Verwertung eigenen Grundbesitzes; Geschäfte, die als Bauträgertätigkeit einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens |