| Gegenstand | - Errichtung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich Erbbaurechten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die unter § 34c Gewerbeordnung fallen, insbesondere die Verwaltung fremden Grundbesitzes.
- Facility-Management für Immobilienbesitz (Hausmeister- und Reinigungsservice) mit Ausnahme der Verwaltung fremder Immobilien.
- An- und Verkauf (einschließlich Export) von Produkten im Ausstattungsbereich von Immobilien für innen und außen. Hierzu gehört auch der Import und Weiterverkauf von Edelbaustoffen einschließlich des Aufbaus eines Vertriebsnetzes hierfür. |