Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Wahrnehmung der Aufgaben als Holdinggesellschaft für direkte und indirekte Beteiligungsgesellschaften, insbesondere das Halten, der Erwerb, die Gründung und Veräußerung von direkten und indirekten Beteiligungsgesellschaften bzw. Anteilen daran einschließlich des Überwachens deren Geschäftspolitik, Strategie und Ergebnisentwicklung sowie Dienstleistungen für direkte und indirekte Beteiligungsgesellschaften und deren Management.