Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17.02.2022 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um einen Betrag in Höhe von insgesamt 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.