| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, das Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungs-leistungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmit-telbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. |