| Gegenstand | (1)Gegenstand der Gesellschaft sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StbG, insbesondere folgende Tätigkeiten für Auftraggeber:
a) Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung,
b) Finanz- und Lohnbuchführung,
c) Erstellung von Einnahmen-Überschußrechnungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen,
d) Vertretung im Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren, Bußgeld- und Strafverfahren. (2)Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. |