| Gegenstand | Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, der Gewerbeordnung oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen; dieses erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und nicht für Dritte |