Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Verwaltung von Eigenvermögen sowie Erwerb von Immobilien und deren Vermietung und Verwaltung, sowie damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.
2. Handel und Vertrieb sowie Vermarktung von Kanalisationssystemen, Abwasser- und Trinkwasseranlagen, Wasserkraftwerken und Solaranlagen zwischen China und Deutschland und Entwicklung eigener Fertigungsmethoden sowie damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.
3. Unter Ausschluss verbotener, gefährlicher oder genehmigungspflichtiger Gegenstände: Im- und Export und Handel von Ware, insbesondere Haushalts-, Mode- und Lifestyle-Produkten, zwischen China und Deutschland sowie damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.
4. Durchführung touristischer Dienstleistungen wie Vermietung und Vermittlung von Unterkünften an Touristen und Durchführung von Reisen sowie damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.
5. Förderung von Kulturaustausch und Bildung, beispielsweise durch die Organisation von Ausstellungen, sowie damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.
6. Durchführung von Dienstleistungen im IT- und Baubereich sowie damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.
7. Die Gesellschaft kann im eigenen Namen Investitionen tätigen wie z.B. Unternehmungen erwerben und sich an Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten sowie damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.