| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst, Kultur, Kulturgütern, der Wissenschaft, Forschung, Bildung und Bildungsstätten; der Lehre und der Vermittlung von intellektuellem Wissen, der Menschlichkeit, der Nächstenliebe, der Würde aller Lebewesen und des Gemeinwohls; der weltweiten Toleranz auf allen Gebieten der Kulturen, insbesondere zwischen Orient und Oxident mit dem Schwerpunkt Republik der Türkei und Bundesrepublik Deutschland bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Familien, älteren und benachteiligten Menschen, die diesen Beistand benötigen für ein Leben in Frieden und Harmonie durch die Vergabe von für die Allgemeinheit zugänglichen Stipendien, wobei die Vergaberegeln der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Förderung und Durchführung von für die Allgemeinheit zugänglichen Veranstaltungen, Wettbewerben und Preisverleihungen auf künstlerischem, literarischem und wissenschaftlichem Gebiet, wobei die Vergaberegeln der Wettbewerbe und Preisverleihungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Errichtung und den Betrieb von künstlerischen Einrichtungen und Bildungsstätten. Die Gesellschaft kann die von ihr verfolgten Zwecke auch dadurch erfüllen, dass sie anderen gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe und der Bildung und Erziehung und der Völkerverständigung sowie sonstige mildtätige Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft wie eigenes Wirken anzurechnen ist. |