Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Gründung und die Verwaltung von Unternehmen mit eigenen Mitteln und jeweils auf eigene Rechnung.