Die Gesellschaft hat mindestens zwei, höchstens sechs Liquidatoren.
Die Gesellschaft wird durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung (Erwerb, Halten, Veräußern) eigenen Vermögens für eigene Rechnung, insbesondere das Eingehen und/oder Erwerben von Beteiligungen an Unternehmen oder Gesellschaften jeder Art im In- und/oder Ausland.