Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Projektentwicklung, Errichtung und Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bzw. von Gebäuden aller Art sowie die Durchführung von Bauträgergeschäften inklusive Tätigkeiten nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 3a GewO in Berlin.