Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wahrnehmung von Geschäftsführungstätigkeiten, Entwicklung von Geschäftskonzepten und Businessplänen und deren Umsetzung sowie betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen