Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung, Vermarktung und Verkauf eigenen Grundbesitzes und grundstücksgleicher Rechte, Geschäfte, die nach § 34 c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.