| Gegenstand | Unmittelbare Förderung des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens, der Krankenversorgung einschließlich der Altenpflege, der Hilfeleistung bei Unfällen und anderen Notständen, der Vorsorge bei Notlagen, der Fürsorge und Seelsorge für Jugend, Alter und Siechtum sowie der Betreuung geistig, seelisch, körperlich und sozial Schwacher und Bedürftiger, auch durch Abhalten von Gottesdiensten. Die Gesellschaft dient dem notleidenden Menschen, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Ethnie, Nationalität, Glauben oder Wohnsitz. Die Stiftungsgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke irn Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaftszwecke sind die Förderung a) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, b) der Jugend-und Altenpflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, c) des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO, d) der Religion im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, e) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung iin Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). |