| Gegenstand | Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen. Jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |