| Gegenstand | Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, die Übernahme, der Erwerb, die Veräußerung, das langfristige Halten, die Führung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die unterstützende Erbringung von Dienstleistungen und die Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen und die Leitung von Tochtergesellschaften, soweit für diese Tätigkeiten keine besondere (behördliche) Erlaubnis erforderlich ist. |