| Gegenstand | Die Erbringung von Bewachungsdienstleistungen gemäß § 34a GewO, die Gebäudereinigung und Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen, die Erbringung von Baudienstleistungen, die Verwaltung von Immobilien, die Erbringung von Transportdienstleistungen, die Erbringung von Cateringdiensten, der Betrieb von Personenunterkünften, die Durchführung von Schulungen, die Pflege von Fahrzeugen aller Art. Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, dürfen erst nach deren Vorliegen aufgenommen werden. |