Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder.
Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Die Gesellschaft kann einzelne Kinder unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.