| Gegenstand | Durchführung von Bewachungstätigkeiten für Dritte, insbesondere
- Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird;
- Überwachen der Auslassbereiche von Diskotheken und von dem Einlassbereich getrennter Ausgänge;
- Zugangskontrollen bei Gaststätten (soweit keine Diskothek);
- Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inklusive Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang;
- Zugangskontrollen mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion;
- Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss;
- Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z.B. zum Schutz der Musiker);
- Bewachungspersonal direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen;
- Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten;
- nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäuden (abgezäunt);
- Personenschützer unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum;
- Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit;
- Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt; Hauptleistung ist die Bewachung weniger Museumsräume in abwechselnder Reihenfolge;
- Konzerte - Wachpersonen stehen nicht nur auf dem Fleck - grundsätzlich ist aber die Haupttätigkeit nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt, sondern an bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich etc. |