Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Mitgliedschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere auf dem Feld der kunst- und kunsthandwerksspezifischen Markenkommunikation.