Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien, sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften.