Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, langfristige Vermietung und Verpachtung eigener Gewerbeobjekte sowie Wohn- bzw. Geschäftshäuser und die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils, soweit dies keiner Genehmigung, Zulassung o.ä. bedarf.