Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betreiben von Logistik-, Lager- und Distributionsgeschäften, soweit diese keiner behördlichen Genehmigung bedürfen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen, soweit diese keiner behördlichen Genehmigung bedürfen.