Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die entgeltliche Überlassung von Kunstgegenständen jeglicher Art - insbesondere von Gemälden und Skulpturen - auf Zeit, sowie das Ausstellen von Kunstgegenständen jeglicher Art in eigenen und fremden Geschäfts- und Privaträumen. Die Vermarktung, der Verkauf und der Handel von Kunstgegenständen jeglicher Art.