| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von eigenem Grundbesitz. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt zur Vermittlung von Abschlüssen und zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, Darlehen und Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft - soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist -. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte sowie zur wirtschaftlichen Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. |