Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte