Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform und Vermittlung von Geschäften aller Art; insbesondere auch von Transaktionen von Gesellschaftsanteilen und Immobilien