| Gegenstand | Ankauf, Verwaltung, Vermietung und Verwertung von Grundstücken und Wohnungen sowie Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung nach § 34c GewO, erforderlich sind. |