| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist a) der Erwerb, das Halten und die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, sowie b) das Erbringen von Unternehmensberatungsleistungen.
Die Gesellschaft ist in Hinblick auf die Verwaltung eigenen Vermögens nicht auf bestimmte Anlageklassen begrenzt. |