| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 14.03.2022 (AZ: 36b IN 1118/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile ihres Vermögens im Wege der Abspaltung zur Aufnahme abgespalten auf die BF Worldwide GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 193751 b). |
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