Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Vermietung und gegebenenfalls Veräußerung von Betriebsvorrichtungen und anderen Gegenständen für den gewerblichen und industriellen Bereich, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, und unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.