| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch Hilfen zur Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in stationären oder teilstationären Einrichtungen oder als ambulante Hilfen.
Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen.
Darüber hinaus werden die vorstehenden Satzungszwecke verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften gem. § 57 Abs. 3 Abgabenordnung, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen.
In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die FSD FAMOS gemeinnützige GmbH arbeitsteilig gemäß dem jeweiligen Kooperationsvertrag mit allen Unternehmen im Verbund der Stiftung zur Förderung sozialer Dienste Berlin (FSD- Stiftung) sowie der FSD-Stiftung. Diese Zusammenarbeit dient der FSD FAMOS gemeinnützige GmbH zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Zwecke durch die Inanspruchnahme von
hauswirtschaftlichen Leistungen (insbesondere Catering Leistungen),
Leistungen des Facility-Managements (insbesondere Vermietung von Räumlichkeiten, Reinigungsleistungen und Dienstleistungen im Bereich Pflege und Unterhaltung von Liegenschaften und Außenanlagen), Verwaltungsleistungen (insbesondere
Geschäftsführungsleistungen, Personalsachbearbeitung und Lohn-/ Gehaltsabrechnung),
wodurch die FSD FAMOS gemeinnützige GmbH bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke und Aufgaben unterstützt wird.
Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit den benannten Gesellschaften und der FSD -Stiftung erfolgt auch dergestalt, dass die FSD FAMOS gemeinnützige GmbH Räumlichkeiten an die benannten Gesellschaften und die FSD- Stiftung für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke vermietet und darüber hinaus auch Geschäftsführungsleistungen, Leistungen im Bereich des Personalwesens sowie hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an die Gesellschaften und die FSD- Stiftung erbringt und dadurch die Gesellschaften
und die FSD- Stiftung bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke unterstützt. |