Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.07.2017 um einen Betrag bis zu 6.250 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.