| Gegenstand | Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Immobilien jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch
oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |