| Gegenstand | Der Betrieb und die Vermarktung von Fitness-, Wellness- bzw. multifunktionalen Sportanlagen sowie die Gründung und der Erwerb von Beteiligungen gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |