Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die nationale und internationale Projektentwicklung, der Erwerb, die Verwaltung, das Management und die Veräusserung von Immobilien-, Energie- und sonstigen Industriebeteiligungen sowie deren Realisierung. Darüber hinaus ist Gegenstand die Begründung, das Halten, der An- und Verkauf von Beteiligungen sowie die Konzeption, (Re-) Strukturierung und Management von Unternehmen. Sämtliche vorgenannten Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Teile ihres Unternehmens auf Tochtergesellschaften zu übertragen.