Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Hauptsächlich die Geschäftsführung und Beratung anderer Unternehmen, weiter der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige, einschließl. Import, Export, insbesondere von Telekommunikationssystemen, ferner der Erwerb, die Entwicklung und Produktion von elektronischen Anlagen, der Erwerb und Vertrieb von Patenten, Know-How und Lizenzen im eigenen Namen.