mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der - unmittelbare oder mittelbare - Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Gründung von Tochtergesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte.