Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von und die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere auch die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen; ferner die Erbringung von Managementleistungen im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen für Tochtergesellschaften sowie fremde dritte Unternehmen und alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.