Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
das Halten, Erwerben, Verkaufen von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auf eigenen Namen und eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie eine Unternehmensberatung mit Ausnahme der Steuer- und Rechtsberatung.