Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und der Kommanditistenstellung in Kommanditgesellschaften, deren Geschäftsgegenstand auf den Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten gerichtet ist. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.