Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb von Immobilien sowie die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzvermögens und der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Unternehmen, die Immobilien erwerben, vermieten und oder verpachten