| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung nach § 52 Abs. 2 AO
die Förderung von Kunst und Kultur (Nr. 5),
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Nr. 7),
die Förderung der Hilfe für Behinderte (Nr. 10.),
die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke (Nr. 25).
Der Satzungzweck wird insbesondere verwirklicht durch
zu Nr. 5 Verwirklichen von Kunst-, Kultur- und Bildungsangeboten in Schulen und
Kindergärten wie die KinderKunstWerkstatt oder Gaffitiworkshops u.a. an der Grundschule im
Hofgarten,
zu Nr. 7 Betrieb von Kindertagesstätten,
zu Nr. 10 spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung wie Kunstspaziergänge für
Rollstuhlfahrer und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen,
zu Nr. 25 durch aktive Elternarbeit in den eigenen Einrichtungen, Organisation von
Nachbarschaftsarbeit im umgebenen Kiez mittels Spiel- und Kunstveranstaltungen und
Ehrenamtsmodelle innerhalb von kultubus. |